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Tätigkeitsschwerpunkt
Verkehrsrecht
Sie haben das Recht
direkt nach einem Unfall, einen Verkehrsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen.
- Die Kosten des Rechtsanwalts zahlt, bis auf extreme Ausnahmefälle, immer der Versicherer des schuldigen Unfallgegners.
- Das hilft Ihnen, fehlerhafte Schuldeingeständnisse zu vermeiden, denn ein Verkehrsanwalt beurteilt kompetent und mit Rechtssicherheit alle Haftungsfragen. Er schätzt realistisch ein, welche Schadensersatzansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese gegenüber der Versicherung durchsetzen können.
Im Falle eines Unfalls
sind Sie zuerst auf sich allein gestellt. Damit Sie Ihrem Recht später nicht hinterherlaufen müssen, hier wichtige Verhaltensregeln für Sie am Unfallort:
- 1. Unfallstelle absichern.
- 2. Rettungsdienst oder Polizei rufen
- 3. Nichts verändern, bevor die Polizei eintrifft. Wenn möglich, Unfallort fotografieren (Übersicht-Aufnahme, Aufnahme jeweils aus Richtung der beteiligten Fahrzeuge, Aufnahme von Spuren und Fahrzeugbeschädigungen).
- 4. Keine voreiligen Schuldanerkenntnisse abgeben! Bei Zweifel über den Unfallhergang nur Angaben zu Person und Fahrzeug machen. Nur bei eindeutigem Verschulden polizeiliches Verwarnungsgeld akzeptieren.
- 5. Unfallbericht ausfüllen. Lassen Sie sich den Führerschein des Fahrers zeigen und notieren Sie - Namen und Anschrift des Fahrers - die Daten des Kfz-Halters (siehe Fahrzeugschein) - das amtliche Kennzeichen des Pkw - sowie die Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer des Unfallgegners. Kommen Sie mit diesen Daten sofort zu mir, Ihrem Verkehrsrechtsanwalt!
Wenn die Versicherung Kontakt mit Ihnen aufnimmt:
Treffen Sie auch hier keine Vereinbarungen mit der Versicherung. Verweisen Sie die Versicherung einfach an Ihren Verkehrsanwalt!
Sie haben Fragen rund um Führerschein, Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Geschwindigkeitsübertretung, Schmerzensgeld oder Unfallregulierung? Ich helfe Ihnen gerne weiter unter: +49253593090