Internet Scheidung - Online-Scheidung - Familienrecht

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Familienrecht

Online-Scheidung (Internet-Scheidung)

1. Was ist eine Online-Scheidung?

Bei einer Online-Scheidung wird die Korrespondenz zwischen dem Mandanten (Antragsteller) und seinem bundesweit tätigen Rechtsanwalt per Internet erledigt wird. Persönliche Besuche beim Rechtsanwalt entfallen damit. Die Beratung des Mandanten erfolgt per Telefon, E-Mail, Telefax oder Briefpost. Selbstverständlich können auf Wunsch des Mandanten bei entsprechender örtlicher Nähe Fragen aber auch gern persönlich geklärt werden.

Einen Rechtsanwalt braucht man immer. Der Scheidungsantrag kann nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden (§ 114 Abs. 1 FamFG). Jedoch genügt bei einer einvernehmlichen Scheidung, dass ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist und der andere Ehepartner dem Scheidungsantrag zur Ehescheidung zustimmt.  Der Rechtsanwalt darf aber nur den ihn mandatierenden Antragsteller vertreten.

Das persönliche Erscheinen der Ehegatten ist grds. auch bei einer Online-Scheidung im Scheidungstermin (§ 128 Abs. 1 FamFG) erforderlich.


2. Welche Vorteile gibt es?

a. Hohe Zeitersparnis.

Es entfällt die Notwendigkeit einer Terminsvereinbarung mit dem Rechtsanwalt und die mitunter weitere Anfahrt zur Besprechung der Sache. Ein Urlaubstag muss nicht genommen werden. Fehlende Unterlagen können bequem online nachgereicht werden.

Der Mandant erhält kurzfristig eine Rückmeldung vom Rechtsanwalt, anders, als wenn Schriftstücke hin und her per Post verschickt werden müssen.

b. Unabhängigkeit von Zeitvorgaben. Bequem

Das Online-Formularkann auch am Wochenende ausgefüllt werden. Die erforderlichen Unterlagen können eingescannt und per E-Mail/Telefax dem Rechtsanwalt übermittelt werden. Es entfallen das Besorgen von Briefumschlägen, Briefmarken pp.


c. Kostenersparnis

Fahrtkosten zum persönlichen Termin beim Rechtsanwalt entfallen

 

3. Wann lohnt sich eine Online-Scheidung?

Eine Online-Scheidung bietet sich nur unter folgenden Voraussetzungen an:

  1. Ehegatten leben seit mindestens einem Jahr getrennt.
  2. Sämtliche Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht pp.) sind - mit Ausnahme des Versorgungsausgleichs - einvernehmlich geregelt.

4. Wann lohnt sich eine Online-Scheidung nicht?

  1. Wenn Ehegatten über erhebliches Vermögen verfügen und deshalb Zugewinnausgleichsansprüche zu erwägen sind. Zur Vermeidung von finanziellen Nachteilen sollten sich beide Ehegatten anwaltlich beraten lassen.
  2. Wenn ein Ehegatten wirtschaftlich allenfalls wenig erfahren ist, während der andere Ehegatte im Berufsleben eine übergeordnete Position einnimmt. Um „Waffengleichheit“ herzustellen, sollte sich der unkundige Ehegatte in seinen Rechten anwaltlich beraten lassen.
  3. Bei Sprachbarrieren sollte ein Rechtsanwalt beauftragt werden, der der jeweiligen ausländischen Sprache mächtig ist oder einen Dolmetscher hinzuzieht.

5. Wie ist der Ablauf einer Online-Scheidung?

a. Fragebogen mit für die Scheidung erforderlichen persönlichen Daten ausfüllen und an Kanzlei übermitteln.
b. Rechtsanwalt fertigt aufgrund der Daten im Fragebogen die Antragsschrift:

  1. Der Entwurf eines Scheidungsantrags wird dem Mandanten zur Prüfung übermittelt, Änderungen und Ergänzungen sind somit noch möglich.
  2. Gleichzeitig wird ein verbindlicher Kostenvoranschlag zur Höhe der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten übersandt, verbunden mit dem Hinweis übermittelt, dass bei geringem Einkommen die Möglichkeit von Verfahrenskostenhilfe beansprucht werden kann.
  3. Zudem werden die vorbereiteten Fragebogen zum Versorgungsausgleich übersandt, vorausgesetzt der Versorgungsausgleich ist durchzuführen.
  4. Einreichung des fertigen Scheidungsantrags bei Gericht.

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