BGH-Beschluss vom 05.10.2016:
Grundsätzlich haben auch biologische Väter und ihre Kinder ein Recht, sich kennenzulernen. Der Umgang kann dem leiblichen Vater nicht allein deshalb verboten werden, weil die rechtlichen Eltern sich beharrlich weigern, einen Umgang des Kindes mit dem leiblichen Vater zuzulassen.
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