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Interessenschwerpunkt
Mietrecht
Gegenstand des Mietrechts sind die mit dem Mietvertrag und der Nutzung des Mietobjekts verbundenen Rechtsfragen.
Geht es um das Zustandekommen eines Mietverhältnisses oder um Fragen zur Haftung, Gewährleistung, Instandhaltung, Schönheitsreparaturen oder zur Abwicklung des Mietverhältnisses stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Im BGB, in den §§ 535 ff sind alle Vorschriften des Wohnraum- sowie Gewerberaummietrechts festgeschrieben. Im Mittelpunkt des Wohnraummietrechts stehen Regelungen zum Vertragsschluss, zur Mängelhaftung, zu Miethöhe, Wechsel der Vertragsparteien und Beendigung des Mietverhältnisses.
Es ist ratsam, dass Mieter, wie auch Vermieter die bestehenden Grundlagen ihrer Rechte und Pflichten kennen, um Streitigkeiten aus dem Wege zu gehen.