Erbrecht

©ilkercelik - stock.adobe.com

Interessenschwerpunkt

Erbrecht - Vermögensnachfolge

Jedes Jahr gelangen viele Personen oder der Staat zur Erbfolge, was oft nicht der Wille des Erblassers gewesen ist.

Um dies zu vermeiden, ist rechtzeitig fachlicher Rat erforderlich. Es kommt auf genaue Planung und rechtlich eindeutige Gestaltung des "Letzten Willens" an.

Die Konzeption von Vermögensübergängen durch Testamente, Erb- und Schenkungsverträge ist seit vielen Jahren meine tägliche Arbeit als Rechtsanwalt.

Hier gibt es eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Nur wer rechtzeitig Kenntnisse darüber hat, kann spätere finanzielle Verluste durch Prozesskosten, Steuern oder durch Erbanspruchsteller vermeiden.

Ich berate Sie gerne.

Copyright 2023 Rechtsanwalt Benedikt Kröger
Diese Seite verwendet notwendige Cookies die dabei helfen, diese Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite und technischen Schutz gegen Missbrauch ermöglichen. Mehr Informationen über Datenschutz
Verstanden!