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Interessenschwerpunkt
Erbrecht - Vermögensnachfolge
Jedes Jahr gelangen viele Personen oder der Staat zur Erbfolge, was oft nicht der Wille des Erblassers gewesen ist.
Um dies zu vermeiden, ist rechtzeitig fachlicher Rat erforderlich. Es kommt auf genaue Planung und rechtlich eindeutige Gestaltung des "Letzten Willens" an.
Die Konzeption von Vermögensübergängen durch Testamente, Erb- und Schenkungsverträge ist seit vielen Jahren meine tägliche Arbeit als Rechtsanwalt.
Hier gibt es eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Nur wer rechtzeitig Kenntnisse darüber hat, kann spätere finanzielle Verluste durch Prozesskosten, Steuern oder durch Erbanspruchsteller vermeiden.
Ich berate Sie gerne.