Wiedereinstellung
Abfindungsausgleich
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Tätigkeitsschwerpunkt
Arbeitsrecht
Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere Arbeitnehmer oft ihre eigenen Rechte nicht oder nur teilweise kennen. Da sich nur ca. ein Drittel aller gekündigten Arbeitnehmer an einen im Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt wenden, führt dies dazu, dass bestehende Rechte nicht geltend gemacht werden.
Ihre Erfolgsaussichten:
Etwa 90 Prozent aller Kündigungsschutzverfahren enden mit einer Wiedereinstellung oder einem Vergleich, der die Zahlung einer Abfindung vorsieht.
Im Falle eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages verhindert die Formulierung des Vertragstextes durch einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt das Eintreten von erheblichen Sozialversicherungsrechtlichen Nachteilen, insbesondere die Verhängung einer Sperrfrist für die Zahlung von Arbeitslosengeld oder die Anrechnung von Abfindungszahlungen.
Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Wir rechnen nach den Gebühren ab, die durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich festgelegt sind.
Die Höhe der anwaltlichen Gebühren richtet sich nach dem Gegenstandswert.
In einem Rechtsstreit wird der Streitwert vom Gericht festgesetzt.
Damit sind die entstehenden Kosten für Sie immer transparent.
Wir rechnen auch gegenüber allen deutschen Rechtsschutzversicherern ab. Gerne prüfen wir vor Übernahme des Mandates, ob Ihr Fall versichert ist. Teilen Sie uns zu diesem Zwecke Ihre Versicherung und die Versicherungsscheinnummer mit.
Videos / Tipps
Wir erläutern Ihnen in unseren Videos komplizierte Sachverhalte zu arbeitsrechtlichen Themen auf einfache und unterhaltsame Art.